Krankenkasse
Für nicht-ärztliche Komplementärmedizin benötigen Sie eine Zusatzversicherung für Naturheilmethoden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Vergütungen geleistet werden.
Hilfreich ist die Angabe meiner Therapeuten-Nummer:
- ZSR-A182461
Zahlreiche Krankenkassen stellen bei der Vergütung komplementärmedizinischer Leistungen aus der Zusatzversicherung auf dieses Qualitätslabel ab.
Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
UVG-Versicherer übernehmen im Einzelfall ebenfalls komplementärmedizinische Behandlungen. Vor Behandlungsbeginn muss unbedingt eine Kostengutsprache beim UVG-Versicherer eingeholt werden.